AGB Fahrzeuge

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kaufgegenstand

Diese AGB gelten ausschließlich für Fahrzeuge, die von uns zum Verkauf angeboten werden .

Kaufpreis, Zahlungsbedingungen

Der angegebene Kaufpreis wird in Euro angegeben und versteht sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Käufer verpflichtet sich den im Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreis auf das angegebene Bankkonto des Verkäufers zu überweisen.  Der Verkäufer ist verpflichtet umgehend nach Erhalt des Kaufpreises das Fahrzeug samt sämtlichen Dokumenten und Unterlagen sowie allen Fahrzeugschlüsseln dem Käufer auszuhändigen. Sollte eine der Vertragsparteien ihren Verpflichtungen, die sich aus dem Kaufvertrag ergeben nicht nachkommen, kann der jeweils andere Teil vom Vertrag unter schriftlicher Setzung einer 14tägigen Frist zurücktreten. Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt Nebengebühren im Eigentum des Verkäufers.

Gewährleistung

Der Käufer, insofern es sich um einen Privatverbraucher handelt, hat Anspruch auf gesetzliche Gewährleistung für die Dauer von 24 Monaten ab Übernahme des Fahrzeuges. Die Dauer der Gewährleistung  ist bei Gebrauchtwagen (nach einem Jahr ab Zulassung) vertraglich auf 12 Monate verkürzbar. In den ersten 6 Monaten der Gewährleistungsfrist wird vermutet, dass der Fehler bei der Übergabe vorlag. In den verbleibenden 18 bzw. 6 Monaten muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel bereits bei Lieferung vorlag. Die Beweislastregel gilt nur für den privaten Verbraucher! Es wird nur für anfängliche Fehler gehaftet, d. h. die bereits bei der Übergabe an den Endverbraucher vorlagen. Der Käufer kann nur Ansprüche gegen den Verkäufer geltend machen, wenn dieser ihn arglistig täuscht oder freiwillig eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache/des Fahrzeuges übernommen hat. Es bestehen keine weiteren Ansprüche aus dieser Gewährleistung, wie zum Beispiel die Stellung eines Ersatzwagens für die Dauer der Verbesserung.

Fehler liegen vor, wenn die Sache/das Fahrzeug von Anfang an

-nicht der Vereinbarung entspricht

-nicht den Angaben in der Werbung/Fahrzeugbeschreibung entspricht, oder

-nicht der üblichen Nutzung oder Beschaffenheit entspricht

Keine Fehler sind insbesondere:

-gebrauchsbedingter Verschleiß

-Mängel, die dem Kunden bereits beim Kauf bekannt waren

– Eigenverschulden des Kunden (zum Beispiel wenn das Fahrzeug unsachgemäß in Stand gesetzt, gewartet oder gepflegt worden ist, Einbau von nicht genehmigten Teilen, Tuning usw.)

-Schäden, die durch Fremdeinwirkung oder Naturgewalt entstanden sind (zum  Beispiel Unfall, Hagel, Brand, Vandalismus usw.)

Bei Oldtimern (Fahrzeuge, die älter sind als 30 Jahre)  handelt es sich  in der Regel um Bastlerfahrzeuge, bei denen man davon ausgehen muß, dass auf einen viele Mängel warten. Oldtimer entsprechen nicht dem Stand der Technik und es sind teilweise auch keine passenden Ersatzteile mehr erhältlich. Aus diesen Gründen kann für diese Fahrzeuge keine Leistung gewährt werden. Ausnahme bilden Oldtimer, die als „komplett oder auf Neuwagenzustand restauriert“ angeboten werden.

Sonstige Bestimmungen

Sämtliche Änderungen der AGB sind ungültig, solange sie nicht schriftlich bestätigt werden. Abweichungen seitens des Käufers haben keinerlei Wirkung.

Das Original der Vertragsurkunde verbleibt beim Verkäufer, der Käufer erhält eine Kopie.

Rechtswirksamkeit

Sollten sich einzelne Bestimmungen in diesen AGBs ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung  unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Bestimmungen und die Wirksamkeit  im Ganzen hiervon unberührt .